Preis- oder Leistungstod in der Versicherung

Preis- oder Leistungstod in der Versicherung

Preis- oder Leistungstod in der Versicherung

Geiz ist geil – nicht immer! Besonders im Bereich der Versicherungen muss man sich oft für den Preis- oder den Leistungstod entscheiden.

Ein Tod muss es sein

Möchte man gut abgesichert sein, so darf man nicht immer auf den Preis schauen. Wie beim Kauf von diversen Produkten oder verschiedenen Dienstleistungen ist die Qualität mit einem gewissen Preis verbunden. Je nachdem welche Vorstellungen man hat, variiert der Preis für ein Produkt/eine Dienstleistung. Doch manchmal lohnt es sich von Anfang an etwas mehr zu investieren. Wie es im Volksmund heißt: “Wer billig kauft, kauft zweimal.”

Dies gilt auch bei Versicherungen. Doch merkt man erst im Schadensfall, ob es sich gelohnt hat mehr oder weniger zu zahlen.

Lockt ein Berater mit günstigen Tarifen, besonders im Vergleich zu einer bestehenden Versicherung, sollte man unbedingt den Leistungsumfang vergleichen. Oft geht ein scheinbar günstiger Beitrag mit geringeren Versicherungsleistungen einher.

Man kann sich natürlich auch bewusst für weniger Leistungen entscheiden. Insbesondere ist hier die Kfz‑Versicherung zu erwähnen. Bei einem älteren Auto lohnt sich meist die Vollkaskoversicherung nicht. Auch sind die Leistungen der Kfz‑Haftpflichtversicherungen im Vergleich zu Mitbewerbern sehr ähnlich und man kann dann auf einen guten Preis setzen.

Achtung!

Wichtig ist, dass das Objekt, welches versichert werden soll, bei der Antragsstellung richtig beschrieben wird (z. B. Hausrat – Quadratmeter). Manche Berater arbeiten mit nicht ganz korrekten Werten, um einen günstigeren Beitrag bieten zu können, was allerdings später zur Nicht-oder Minderleistung führen kann.

Einige Versicherungen locken auch gerne mit einem günstigen Preis, verweigern dann im Schadensfall aber in den meisten Fällen die Leistungen oder es Bedarf der Diskussion bis hin zu Rechtsstreitigkeiten. In der Berufsunfähigkeitsversicherung streitete sich die Barmenia im Jahr 2012 in 12 von 100 Fällen; dagegen belief sich die Klagequote der ERGO nur auf 0,5 % aller Schadensmeldungen.
Quelle: https://www.berufsunfaehigkeitsversicherungen-heute.de/klagequote/


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