
Bei dem Abschluss einer Versicherung gibt es viel zu beachten. Darunter fällt definitiv der sogenannte Ratenzuschlag. Wird man gefragt, in welchem Intervall man zahlen möchte, klingt es zunächst angenehm, wenn man monatlich kleinere Ratenbeiträge leistet.
Der Ratenzuschlag
Wenn der Vertrag für einen längeren Zeitraum angelegt wird (wie bei einer Haftpflichtversicherung, Kfz‑Versicherung oder Rechtsschutzversicherung) und der Beitrag unterjährig erfolgt, fällt der in der Grafik dargestellte Ratenzuschlag an. In Österreich wird das Ganze auch Unterjährigkeitszuschlag genannt.
Begründet wird dieser Zuschlag mit dem erhöhten verwaltungstechnischen Aufwand. Bei einer monatlichen Zahlweise muss schließlich zwölf mal gebucht/überwacht werden. Dabei werden Zuschläge bis zu 15 % von manchen Versicherern verlangt.
Bei der privaten Krankenversicherung wird sogar ein Beitragsnachlass (Skonto) geboten, wenn man sich für die jährliche Zahlung entscheidet.
Spartipp
Man sollte sich, wenn möglich, immer für die jährliche Zahlweise entscheiden. Vorbereitend sollte man sich den Versicherungsbeitrag durch zwölf teilen und das Ergebnis dann monatlich auf ein Tagesgeldkonto zurücklegen. Ist die Prämie fällig, kann man diese problemlos mit dem ersparten Geld ausgleichen.
Renommierte Anbieter für Tagesgeldkonten sind derzeit Weltsparen* und Zinspilot*. Schau doch mal vorbei, falls du eine entsprechende Möglichkeit suchst.
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